Der Staat fördert die Riester-Rente, indem er die Einzahlungen des Kunden oder der Kundin durch Zulagen aufstockt. Die Zulagen setzen sich aus einer Grund- und einer Kinderzulage zusammen:
Die Grundzulage beträgt ab dem Beitragsjahr 2018 175 Euro pro Person und Jahr.
Die Kinderzulage beträgt 185 Euro pro Kind und Jahr (für vor dem 1.1.2008 geborene Kinder 300 Euro pro Jahr). Die Zulagen werden direkt auf den Riester-
Vertrag überwiesen.
Wichtig: Die Kinderzulage wird nur gezahlt, wenn
die förderberechtigte Person für das jeweilige
Kind auch Kindergeld erhält. Entfällt der Anspruch
auf Kindergeld, wird die Kinderzulage gestrichen.
Eventuell zu viel gezahlte Zulagen müssen zurückerstattet
werden.
Berufseinsteiger-Bonus
Berufseinsteiger/-innen bis zum 25. Lebensjahr
erhalten neben den Zulagen einen einmaligen
Bonus von 200 Euro.